Rechtliche Informationen
Es ist wichtig zu beachten, dass Sie bei der Hügel-Hochzeit vor dem deutschen Gesetz nicht als verheiratet gelten und wie alleinstehende Personen angesehen werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich auch als Paar ohne standesamtliche Trauung rechtlich abzusichern.
Hier nenne ich Ihnen einige Beispiele, auf welchen Sie u.a. achten könnten und gebe mögliche Internetseiten für weitere Informationen an.
Ich merke an, dass ich keine Fachperson auf diesem Gebiet bin und keine Gewähr auf diese Informationen geben kann. Deswegen rate ich Ihnen, sich an eine geschulte Person zu wenden.

Finanzen
Beim Finanzamt werden Paare ohne standesamtliche Trauung als Alleinstehend behandelt. Jedoch können Sie z.B., wenn Sie gemeinsame Kinder haben, die Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen. Überlegen Sie u.a. auch, inwiefern Sie die Erbschaft für Ihre Kinder regeln möchten.
Quelle und weitere Informationen dazu sowie weiteren Themen die Finanzen von Paaren ohne standesamtliche Trauung betreffend, finden Sie z.B. unter:
https://www.vermoegenszentrum.de/wissen/unverheiratete-paare-absicherung-rente-und-nachlass
Kinder
Wenn Sie ein gemeinsames Kind erwarten, sollten Sie als Paar daran denken, dass das Kind der gebärenden Mutter zugesprochen wird, der oder die andere Partner*in jedoch die Elternschaft und Sorgerecht auf rechtlichem Wege erwirken muss.
Quelle und weitere Informationen dazu finden Sie z.B. unter:
https://www.ihre-vorsorge.de/soziales/nachrichten/woran-unverheiratete-elternpaare-denken-muessen



Gesundheitswesen
Für ärztliche Auskünfte gilt generell die ärztliche Schweigepflicht. Sollte der*die Partner*in nicht mehr selbst über eine medizinisch notwendige Behandlung entscheiden können, gelten bestimmte Regelungen. Gerade bei nicht standesamtlich verheirateten Paaren wird geraten, eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung aufzusetzen.
Quelle und weitere Informationen:
https://www.tagesspiegel.de/gesundheit/neue-regeln-seit-2023-wie-sich-partner-bei-gesundheitlichen-notfallen-vertreten-durfen-9167067.htmlhttps://www.morgenpost.de/ratgeber/article237900893/ehe-partnerschaft-tipps-unverheiratet-paare.html#:~:text=Die%20Besch%C3%A4ftigten%20im%20Krankenhaus%20und,gilt%20f%C3%BCr%20unverheiratete%20Paare%20nicht.