Religiöse Trauung


Evangelisches Christentum
Ein Gespräch, welches ich mit einem evangelischen Pfarrer im Jahr 2024 hatte, ergab, dass seit 2009 eine kirchliche Trauung in Deutschland ohne standesamtliche Trauung möglich ist. Die Internetseite https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2022/220819_kirchliche_heirat_standesamtliche_trauung.html#:~:text=Ohne%20Rechtsauswirkung%3A%20Kirchliche%20Heirat%20ohne%20standesamtliche%20Trauung,-Datum%3A%2019.08.2022&text=In%20Deutschland%20k%C3%B6nnen%20Paare%20seit,die%20gesetzliche%20Rentenversicherung%20nicht%20auswirkt. bestätigt diese Information. Unter der Internetseite des Kirchenrechtes https://www.kirchenrecht-braunschweig.de/document/33019 finden sich jedoch gegensätzliche Informationen. Bitte informieren Sie sich in Ihrer zuständigen Kirchengemeinde.
Katholisches Christentum
Ein evangelischer Pfarrer sagte mir in einem persönlichen Gespräch im Jahr 2024, dass auch in der katholischen Kirche die standesamtliche Trauung in Deutschland keine Voraussetzung mehr für die kirchliche Trauung sei. Dies bestätigt die Süddeutsche Zeitung unter https://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-trauung-auch-ohne-standesamt-1.708869. Bei einem Gespräch mit einem katholischen Pfarrer, war dieser sich jedoch nicht sicher, ob dies wirklich in der katholischen Kirche möglich sei, da die Eheschließung ein Sakrament ist. Paare können jedoch aus nachvollziehbaren Gründen eine Dispens einholen. Mir scheint, dass Pfarrer*innen nicht immer sicher sind, wie das Kirchenrecht zu diesem Thema geregelt ist. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kirchengemeinde.

